Erwerb einer Immobilie in der Schweiz, die dem BGBB unterliegt: Ein Leitfaden für Nichtlandwirte
Der Erwerb einer Immobilie in der Schweiz, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterliegt, ist streng reglementiert. Dieses Gesetz soll landwirtschaftliche Flächen für Landwirte schützen und Spekulationen verhindern. Wenn Sie kein Landwirt sind, sollten Sie die folgenden Schritte und Punkte beachten:
1. Überprüfung des Status der Immobilie
Zuallererst sollten Sie sicherstellen, dass die Immobilie, die Sie erwerben möchten, tatsächlich dem BGBB unterliegt. Die betroffenen Immobilien sind diejenigen, die für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Zwecke geeignet sind. Diese Informationen erhalten Sie bei den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden.
2. Ausnahmen identifizieren
Bestimmte kleinere Parzellen (unter 2.500 m²) können vom Geltungsbereich des BGBB ausgeschlossen werden, insbesondere wenn sie keinen landwirtschaftlichen Betrieb darstellen. Eine sorgfältige Überprüfung kann helfen, solche Ausnahmen zu identifizieren.
3. Erwerbsgenehmigung einholen
Als Nichtlandwirt benötigen Sie eine spezielle Genehmigung, um eine landwirtschaftliche Immobilie zu erwerben. Diese Genehmigung wird in der Regel verweigert, wenn Sie die Immobilie nicht selbst landwirtschaftlich nutzen. Es ist jedoch möglich, die Erfolgsaussichten durch entsprechende Anträge bei den Behörden zu prüfen.
4. Öffentliches Kaufangebot berücksichtigen
Wenn die Immobilie dem BGBB unterliegt, muss sie zunächst den lokalen Landwirten durch ein öffentliches Kaufangebot in der Amtsblattpublikation (FAO) und einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift angeboten werden. Sollte kein Landwirt Interesse bekunden, kann der Erwerb durch einen Nichtlandwirt in Betracht gezogen werden.
5. Beschränkungen bei der Aufteilung beachten
Das BGBB legt strenge Regeln für die Aufteilung landwirtschaftlicher Flächen fest, um deren wirtschaftliche Nutzbarkeit zu erhalten. Daher kann die Teilung einer Immobilie, die dem BGBB unterliegt, verboten oder stark eingeschränkt sein.
6. Kaufpreis bewerten
Das BGBB regelt auch die Verkaufspreise für landwirtschaftliche Grundstücke, um Spekulationen zu verhindern. Der Preis wird als überhöht angesehen, wenn er mehr als 5 % über dem Durchschnitt der Transaktionen für vergleichbare Immobilien in der Region in den letzten fünf Jahren liegt.
7. Kantonale Behörden konsultieren
Jeder Kanton hat eigene Verfahren zur Umsetzung des BGBB. Es ist unerlässlich, sich an die zuständigen kantonalen Behörden zu wenden, um präzise Informationen über die Möglichkeiten eines Erwerbs zu erhalten. Diese Behörden können Sie auch bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
Warum professionelle Unterstützung unerlässlich ist
Die Navigation durch die komplexen Vorschriften des BGBB kann eine Herausforderung sein, insbesondere für Nichtlandwirte. Patrick Immobilien ist auf solche Prozesse spezialisiert und unterstützt Sie bei:
Der Klärung der BGBB-Bestimmungen.
Der Vorbereitung eines Angebots, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Kommunikation mit den kantonalen und bundesweiten Behörden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine maßgeschneiderte Beratung für den Erwerb Ihrer Immobilie zu erhalten, die dem BGBB unterliegt.
1. Überprüfung des Status der Immobilie
Zuallererst sollten Sie sicherstellen, dass die Immobilie, die Sie erwerben möchten, tatsächlich dem BGBB unterliegt. Die betroffenen Immobilien sind diejenigen, die für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Zwecke geeignet sind. Diese Informationen erhalten Sie bei den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden.
2. Ausnahmen identifizieren
Bestimmte kleinere Parzellen (unter 2.500 m²) können vom Geltungsbereich des BGBB ausgeschlossen werden, insbesondere wenn sie keinen landwirtschaftlichen Betrieb darstellen. Eine sorgfältige Überprüfung kann helfen, solche Ausnahmen zu identifizieren.
3. Erwerbsgenehmigung einholen
Als Nichtlandwirt benötigen Sie eine spezielle Genehmigung, um eine landwirtschaftliche Immobilie zu erwerben. Diese Genehmigung wird in der Regel verweigert, wenn Sie die Immobilie nicht selbst landwirtschaftlich nutzen. Es ist jedoch möglich, die Erfolgsaussichten durch entsprechende Anträge bei den Behörden zu prüfen.
4. Öffentliches Kaufangebot berücksichtigen
Wenn die Immobilie dem BGBB unterliegt, muss sie zunächst den lokalen Landwirten durch ein öffentliches Kaufangebot in der Amtsblattpublikation (FAO) und einer landwirtschaftlichen Fachzeitschrift angeboten werden. Sollte kein Landwirt Interesse bekunden, kann der Erwerb durch einen Nichtlandwirt in Betracht gezogen werden.
5. Beschränkungen bei der Aufteilung beachten
Das BGBB legt strenge Regeln für die Aufteilung landwirtschaftlicher Flächen fest, um deren wirtschaftliche Nutzbarkeit zu erhalten. Daher kann die Teilung einer Immobilie, die dem BGBB unterliegt, verboten oder stark eingeschränkt sein.
6. Kaufpreis bewerten
Das BGBB regelt auch die Verkaufspreise für landwirtschaftliche Grundstücke, um Spekulationen zu verhindern. Der Preis wird als überhöht angesehen, wenn er mehr als 5 % über dem Durchschnitt der Transaktionen für vergleichbare Immobilien in der Region in den letzten fünf Jahren liegt.
7. Kantonale Behörden konsultieren
Jeder Kanton hat eigene Verfahren zur Umsetzung des BGBB. Es ist unerlässlich, sich an die zuständigen kantonalen Behörden zu wenden, um präzise Informationen über die Möglichkeiten eines Erwerbs zu erhalten. Diese Behörden können Sie auch bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente unterstützen.
Warum professionelle Unterstützung unerlässlich ist
Die Navigation durch die komplexen Vorschriften des BGBB kann eine Herausforderung sein, insbesondere für Nichtlandwirte. Patrick Immobilien ist auf solche Prozesse spezialisiert und unterstützt Sie bei:
Der Klärung der BGBB-Bestimmungen.
Der Vorbereitung eines Angebots, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der Kommunikation mit den kantonalen und bundesweiten Behörden.
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