×

Erwerb einer Erstwohnung in Freiburg: Steuervorteile ab 2024

Der Besitz eines Erstwohnsitzes wird im Kanton Freiburg mit den jüngsten Änderungen des Gesetzes über die Übertragungs- und Pfandabgaben (LDMG) immer attraktiver. Diese Reform wurde während der Sitzung vom 6. September 2023 vom Grossen Rat von Freiburg angenommen und ist eine konkrete Antwort auf den Antrag 2021-GC-115, der von den Abgeordneten Romain Collaud und Bertrand Morel eingereicht wurde.

Konkret bietet diese Reform einen erheblichen Anreiz für Käufer ihres Erstwohnsitzes, der für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden soll. Die Reduzierung der Übertragungssteuern basiert auf einem reduzierten Wert von CHF 500'000.—, wenn der Gesamtpreis des Grundstücks und der Arbeiten CHF 1'000'000.— nicht übersteigt. Liegt der Preis zwischen CHF 1'000'001.— und CHF 1'500'000.—, reduziert sich die Berechnungsbasis um CHF 250'000.—.

Um diese Veränderungen zu veranschaulichen, nehmen wir das Beispiel einer Immobilie im Wert von CHF 1'000'000.—. Derzeit betragen die Übertragungsabgaben CHF 30'000.— (3%). Mit der Reduzierung der Berechnungsgrundlage auf CHF 500'000.— erhöhen sich die Übertragungssteuern auf CHF 15'000.—, was eine Steuerersparnis von CHF 15'000.— ermöglicht.
Ebenso reduziert sich bei einer Liegenschaft im Wert von CHF 1'300'000.- die bisherige Grunderwerbsteuer von CHF 39'000.- auf CHF 31'500.- mit der neuen Berechnungsgrundlage von CHF 1'050'000.-, was zu einer Ersparnis von CHF 7'500.- führt.

Dieser Steuervorteil ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Käufer darf nicht bereits Eigentümer einer Immobilie sein, auch nicht durch eine Erbschaft. Darüber hinaus muss er ab dem Tag seiner Einweisung mindestens zwei Jahre ununterbrochen in der neuen Wohnung wohnen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung führt zum Entzug der Steuervergünstigung durch die Behörden.

Um von dieser Steuerermäßigung zu profitieren, muss die Erwerbsurkunde nach Inkrafttreten des Gesetzes unterzeichnet werden, das für den 1. Januar 2024 geplant ist, sofern kein Referendum stattfindet. Eine vor diesem Datum erfolgte Unterschrift, sei es ein Verweigerungsrecht, ein Terminverkauf oder ein Kaufversprechen, berechtigt Sie nicht, von dem Steuervorteil zu profitieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Gesetzesänderung einen erheblichen finanziellen Anreiz für den Kauf einer Erstwohnung in Freiburg bietet. Zukünftige Käufer müssen auf das Datum des Inkrafttretens des Gesetzes sowie auf den Wert der Immobilie achten, da die Steuerersparnis je nach Preis variiert, wobei Immobilien bis zu CHF 1'000'000.— deutlich bevorzugt werden. Über CHF 1'500'000.— hinaus wird kein Abzug gewährt.